Die im Zusammenhang mit VdS-Prüfungen von unseren Sachverständigen erstellten Befundscheine geben ihnen die notwendige Rechtssicherheit. Sie schützen sich damit vor unangenehmen Folgen.
Bei fehlenden VdS-Prüfungsnachweisen kann ihr Versicherer im Schadensfall Leistungen ablehnen und möglicherweise den Vertrag kündigen. Ein neuer Versicherer kann den Versicherungsschutz verweigern.
Als Versicherungsnehmer sind sie in der Pflicht, im Schadensfall nachzuweisen, dass die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 rechtzeitig und wiederholt durchgeführt wurde.