- 04181 - 92 85 300
- info@cabledata.de
- Ortsbesichtigung möglich
- Kostenlose Beratung
- Angebot binnen 48 Stunden
Die VdS-Prüfung gliedert sich in vier Teilbereiche.
In die Besichtigung der elektrischen Anlage werden bei der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz alle relevanten Teile, insbesondere energietechnischen Bereiche einbezogen. Sind Anlagenteile nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zugänglich, sodass diese bei der VdS-Prüfung nicht besichtigt werden können, wird dieser Umstand im Zusammenhang mit der VdS-Prüfung im Befundschein nach Richtlinie VdS 2229 vermerkt.
Trafostation einschließlich Mittelspannungsschaltanlage; Schaltanlagen und Verteiler; sichtbare Teile elektrischer Installationen von Maschinen; Kabel- und Leitungsanlagen von der Einspeisung bis zum jeweiligen Verbraucher; Schottungen und Maßnahmen zum Funktionserhalt; Beleuchtungsanlagen; Überspannungsschutz; Erdung und Schutzpotentialausgleich; Schutz- und Überwachungseinrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz.
Im Allgemeinen führt der VdS-Sachverständige Messungen an der elektrischen Anlage durch. Liegen jedoch aktuelle Messprotokolle seitens des Versicherers, des Betreibers oder von anderen gesetzlich anerkannten Institutionen vor, können diese in die VdS-Prüfung einbezogen werden.
Fremde Messergebnisse gemäß DIN VDE 0105-100 oder DGUV V3 werden anlässlich der VdS-Prüfung anhand von Stichproben auf Plausibilität geprüft. Die Stichproben werden vom VdS-Prüfer für den Betriebsgebäudeschutz so ausgewählt, dass diese als repräsentativ bezeichnet werden können. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den von der Norm abweichenden Messwerten.
Die Funktionsprüfungen endsprechen den Prüfrichtlinien nach VdS 2871 und unterscheiden sich nicht von denen der DIN VDE 105-100/A1.
Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Isolationsüberwachungsgeräte; Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Wirksamkeit von Stromkreisen und Betriebsmitteln, die der Sicherheit dienen;
Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Drehrichtung bei Drehstromsteckdosen; Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Melde-und Anzeigeneinrichtungen.
Ordnungsprüfungen umfassen die Sichtung von Prüf-oder Wartungsbüchern oder Protokollen über durchgeführte VdS-Prüfungen an der elektrischen Anlage durch den VdS Sachverständigen. Hierbei sind besonders die Prüfungen nach DGUV V3, Messprotokolle nach DIN VDE 0105-100 und Aufzeichnungen in den Prüf- und Wartungsbüchern von Notstromdieseln oder Batterieanlagen von Interesse. Beim Vorhandensein von explosionsgefährdeten Bereichen bei VdS-Prüfungen sind für den Sachverständigen für den Betriebsgebäudeschutz zusätzlich die Nachweise über die regelmäßigen Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) interessant.
CABLEDATA Gesellschaft für Sicherheitsprüfung mbH
Hamburger Straße 30
21244 Buchholz
Tel.: 04181 – 92 85 300
E-Mail: info@cabledata.de