Der Umfang der VdS-Prüfung von cabledata

Die VdS-Prüfung gliedert sich in vier Teilbereiche.

Besichtigen

In die Besichtigung der elektrischen Anlage werden bei der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz alle relevanten Teile, insbesondere energietechnischen Bereiche einbezogen. Sind Anlagenteile nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zugänglich, sodass diese bei der VdS-Prüfung nicht besichtigt werden können, wird dieser Umstand im Zusammenhang mit der VdS-Prüfung im Befundschein nach Richtlinie VdS 2229 vermerkt.

Beginnend von der Einspeisung der Stromversorgung wird die Anlage anlässlich der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz besichtigt. Schwerpunkte sind:

Trafostation einschließlich Mittelspannungsschaltanlage; Schaltanlagen und Verteiler; sichtbare Teile elektrischer Installationen von Maschinen; Kabel- und Leitungsanlagen von der Einspeisung bis zum jeweiligen Verbraucher; Schottungen und Maßnahmen zum Funktionserhalt; Beleuchtungsanlagen; Überspannungsschutz; Erdung und Schutzpotentialausgleich; Schutz- und Überwachungseinrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz.

Messungen bei der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz

Im Allgemeinen führt der VdS-Sachverständige Messungen an der elektrischen Anlage durch. Liegen jedoch aktuelle Messprotokolle seitens des Versicherers, des Betreibers oder von anderen gesetzlich anerkannten Institutionen vor, können diese in die VdS-Prüfung einbezogen werden.

Fremde Messergebnisse gemäß DIN VDE 0105-100 oder DGUV V3 werden anlässlich der VdS-Prüfung anhand von Stichproben auf Plausibilität geprüft. Die Stichproben werden vom VdS-Prüfer für den Betriebsgebäudeschutz so ausgewählt, dass diese als repräsentativ bezeichnet werden können. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den von der Norm abweichenden Messwerten.

Bei der VdS-Prüfung handelt es sich um folgende, typische Messungen:
Temperaturmessungen; Isolationswiderstandsmessungen; Durchgängigkeit des Schutzleiters; Schleifenwiderstandsmessungen; Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) und Strommessungen.

Funktionsprüfungen bei VdS-Prüfungen für den Betriebsgebäudeschutz

Die Funktionsprüfungen endsprechen den Prüfrichtlinien nach VdS 2871 und unterscheiden sich nicht von denen der DIN VDE 105-100/A1.

Funktionsprüfungen werden nach Absprache mit dem Betreiber bei VdS-Prüfungen durchgeführt:

Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Isolationsüberwachungsgeräte; Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Wirksamkeit von Stromkreisen und Betriebsmitteln, die der Sicherheit dienen;

Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Drehrichtung bei Drehstromsteckdosen; Erprobung bzw. Funktionsprüfung der Melde-und Anzeigeneinrichtungen.

Ordnungsprüfungen bei VdS-Prüfungen für den Betriebsgebäudeschutz

Ordnungsprüfungen umfassen die Sichtung von Prüf-oder Wartungsbüchern oder Protokollen über durchgeführte VdS-Prüfungen an der elektrischen Anlage durch den VdS Sachverständigen. Hierbei sind besonders die Prüfungen nach DGUV V3, Messprotokolle nach DIN VDE 0105-100 und Aufzeichnungen in den Prüf- und Wartungsbüchern von Notstromdieseln oder Batterieanlagen von Interesse. Beim Vorhandensein von explosionsgefährdeten Bereichen bei VdS-Prüfungen sind für den Sachverständigen für den Betriebsgebäudeschutz zusätzlich die Nachweise über die regelmäßigen Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) interessant.