Klausel SK 3602

Die Versicherungsverträge für den Betriebsgebäudeschutz orientieren sich an den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. der Dachorganisation (GDV) mit Sitz in Berlin.

Im Vordergrund der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz steht der Sachschutz bzw. Brandschutz. Demzufolge überprüfen unsere VdS-Sachverständigen nicht nur die elektrischen Anlagen, sondern auch die Verteiler von Maschinen, etc.

Die VdS Prüfung kann durch keine andere Prüfung ersetzt werden.
VdS- und DGUV V3 Prüfungen müssen unabhängig voneinander durchgeführt werden. Ist die VdS Prüfung nach einem Brandschaden nicht nachzuweisen, kann der Versicherer die Zahlung möglicherweise verweigern.