Kabel und Leitungsanlagen durchziehen das ganze Gebäude und können somit wie eine „Zündschnur“ wirken. Bei der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz geht es u.a. darum, dass diese „Zündschnur“ im Brandfall unterbrochen wird. Das Ziel ist also, die Verminderung der Brandausweitung. Dazu muss der VdS-Sachverständige den baulichen Brandschutz mitberücksichtigen. Besonderes Augenmerk liegt in diesem Zusammenhang bei der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz auf möglicherweise offenen Kabel- bzw. Leitungsschotts. Anhand der VdS-Richtlinien und der umfassenden Erfahrungen unserer VdS-Sachverständigen wissen diese genau, was bei der Besichtigung der elektrischen Anlagen besonders zu beachten ist.
Nicht zu vergessen ist, dass die Voraussetzung für die Durchführung von VdS-Prüfungen für den Betriebsgebäudeschutz die erfolgreiche Wiederholungprüfung nach DIN VDE 0105-100 und die DGUV V3-Prüfungen sind.
Falls wir bei der VdS-Prüfung Mängel erkennen, erinnern wir Sie an die sach- und fristgerechte Beseitigung der Mängel zur Sicherstellung für den Betriebsgebäudeschutz.
Ihr Vorteil: Mit uns bleiben Sie immer auf der sicheren Seite und behalten Ihren Betriebsgebäudeschutz.