Wichtig für Vermieter von Gewerbeflächen

Prüfpflicht der Erstprüfung

Die Prüfpflicht der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 sowie der Wiederkehrenden Prüfung liegt in der Verantwortung des Vermieters. 

Während die Prüfpflicht bei einer Neuinstallation bei dem Errichter liegt (DIN VDE 0100-600), ist der Vermieter für die Prüfungen nach Erweiterung oder Umbau einer elektrischen Anlage (DIN VDE 0100-600) verantwortlich. Ebenso ist er für die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen (DIN VDE 105-100) verantwortlich. 

Während die Prüfungen einzelner Teile von Elektrofachkräften durchgeführt werden, erfolgt die Gutachtenerstellung für die vollständige elektrische Installation (Elektroverteilung bis Steckdosen) durch unsere Sachverständigen. 

Die notwendige Rechtssicherheit erreichen Sie als Vermieter von gewerblichen Räumen nur mit einer lückenlosen Dokumentation über die elektrische Anlage. Sie müssen also die geforderte Sicherheit der elektrischen Anlage und das Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik gewährleisten.

Diese Dokumente dienen der Erläuterung der Funktion elektrischer Schaltungen oder deren Leitungsverbindungen und vermitteln Angaben für den Erhalt der elektrischen Einrichtung.

Die Dokumentation umfasst alle Angaben von der Planung über die Ausführung bis zur Abnahmen und Angaben zu den vorgeschriebenen Prüffristen und ist somit Inhalt der durch unsere Sachverständigen erstellten Elektrogutachten.

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch eine fehlerhafte Elektroinstallation in den vermieteten Gewerberäumen ausgelöst werden.
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