VdS geprüft heißt: Brandschutz und Sachschutz für Gebäude

Alle 5 Minuten brennt es in deutschen Unternehmen.

Der Grund dafür, eine mangelnde Wartung und ein fehlender oder unzureichender Korrosionsschutz. Denn verunreinigte elektrische Anlagen oder korrodierte Leitungen sind die Hauptursache dafür, dass selbst perfekt geplante Anlagen nicht richtig funktionieren.

Mögliche Konsequenzen: Statt Neuanfang, folgt ein Totalverlust. Statt gute Geschäfte zu machen, erwarten Betreiber Ärger, Kosten, Umsatzeinbußen, Vertrauensverlust und Imageschaden. Deswegen fordert der Gesetzgeber, dass jede elektrische Anlage vor Erstinbetriebnahme auf Herz und Nieren geprüft wird. Die wiederholte VdS-Prüfung nach SK 3602 findet jährlich, die Prüfung nach DGUV V3 findet für elektrische Anlagen alle vier Jahre statt, sofern keine Mängel festgestellt wurden.

VdS geprüft heißt: Brandschutz und Sachschutz für Gebäude.

Wir von cabledata führen VdS-Prüfungen für elektrische Anlagen nach VdS 2871 und Versicherungsklausel SK 3602 durch. Wir dokumentieren die durchgeführte VdS-Prüfung und archivieren die Ergebnisse zum Anlagenzustand mit dem Befundschein nach Richtlinie 2229 gerichtsfest und geben damit Anlagenbauern sowie Betreibern durch die VdS-Prüfung Rechtssicherheit – und zwar schon bevor die Anlage in Betrieb genommen wird.

Was wird bei der VdS-Prüfung für den Betriebsgebäudeschutz geprüft?

Bei VdS-Prüfungen für elektrische Anlagen nach Klausel SK 3602 wird eine ordnungsgemäße Elektroprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. DGUV Vorschrift 3 vorausgesetzt.

Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird kontrolliert durch Einsichtnahme während der VdS-Prüfung. Zusätzlich werden die im Vorfeld durch Elektrofachkräfte erstellten DGUV V3-Prüfberichte herangezogen. Zusätzlich erfolgt die Einsichtnahme in Wartungs- und Instandhaltungspläne. Die Frage, die oft gestellt wird: Handelt es sich nicht um eine Doppelprüfung für den richtigen Betriebsgebäudeschutz, wenn die elektrische Anlage sowohl nach VdS- als auch nach DGUV V3- Richtlinien geprüft wird? Die Antwort lautet eindeutig „nein“. Es handelt sich bei der Prüfung nach Klausel SK 3602 nicht um eine Doppelprüfung, sondern um eine Ergänzungsprüfung mit wesentlich anderen Inhalten als bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.