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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Prüffristen und den Umfang der nötigen Prüfungen Ihrer elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen in Hamburg.
Um das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiter und Kunden möglichst gering zu halten, sind Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, sichere Arbeits- und Betriebsmittel in Hamburg bereitzustellen.
Um dies zu gewährleisten, müssen sämtliche vorhandenen Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion geprüft werden.
Für diese Prüfungen der Arbeits- und Betriebsmittel, muss laut der BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dort wird schriftlich dokumentiert, welcher Prüfumfang, welche Prüftiefe und welche Prüffristen für DGUV V3 Prüfungen benötigt werden.
Ein wichtiger Faktor bei der Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln ist die Bestimmung der jeweiligen Prüffristen. In welchen Intervallen die Prüfung wiederholt werden muss, ist laut Gesetzgeber in der Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung individuell festzulegen. Als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können in Hamburg die Empfehlungen der TRBS 1201 als Richtwert herangezogen werden.
Betriebmittel | Prüfristen (Richtwerte) |
Prüfumfang |
---|---|---|
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel |
Büros: alle 2 Jahre Andere Betriebsstätten jährlich Bei Fehlerquote >2% alle 6 Monate |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich. |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen |
Mindestens jährlich bei Fehlerquote >2 % alle 3 Monate |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. |
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Elektrische Anlagen |
Alle 4 Jahre in Betriebsstätten jährlich in Räumen und Anlagen besonderer Art (z.B. DIN VDE 0100-700) |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich. |
Zusammenfassung der aktuell geltenden Vorschriften für die einzelnen Betriebsmittel, Maschinen und elektrischen Anlagen:
Prüfgruppe | Vorschriften & Regeln |
---|---|
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | DGUV V3 (BGV A3) nach DIN VDE 0701-0702 TRBS 1201 |
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel | DGUV V3 (BGV A3) nach DIN VDE 0701-0702 TRBS 1201 |
Elektrische Anlagen und Maschinen | DGUV V3 (BGV A3) nach VDE 0100-600 für Erstprüfung und VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) TRBS 1201 |
Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen geben ein solides Fundament an Sicherheit, um längerfristig auch einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Mit Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen werden viele Arbeitgeber täglich konfrontiert. Der unfall- bzw. krankheitsbedingte Ausfall eines Mitarbeiters kann für ein Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet eine Vorgehensweise durch die Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer erkannt und beurteilt werden. Durch eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit kann eine auswertbare Aussage über Prüffristen, Gefahren und deren Beseitigung sowie Präventions- bzw. Schutzmaßnahmen gemacht werden.
Neben direkten oder offensichtlichen Gefährdungen beinhaltet eine angemessene Gefährdungsbeurteilung nicht nur die grundlegende Beurteilung der Gesamtsituation. Sie berücksichtigt zusätzlich auf welche Art und Weise Verletzungen oder Schäden entstehen können und wie diese Gefahren im Zusammenhang mit DGV V3- Prüfungen beseitigt werden können. Ist die Beseitigung der Gefahr nicht möglich, so wird eine Begrenzung der Gefahren durch Präventions- oder Schutzmaßnahmen entwickelt.
Um die Prüffristen im Zusammenhang mit DGUV V3 Prüfungen festzulegen, sind z.B. folgende Informationen und Quellen zu berücksichtigen:
Wichtig! Die zu Beginn festgelegten Prüfristen müssen laufend, immerwährend kontrolliert und je nach Entwicklung für die Zukunft angepasst werden. Abweichungen von den empfohlenen Prüffristen und Veränderungen der Prüfintervalle sollten im Zusammenhang mit DGUV V3 Prüfungen immer schriftlich begründet werden.
Die korrekte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich geregelt und wichtig – gehen Sie hier kein Risiko ein! Sie gewährleistet die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden genauso, wie sie Ihre Rechtssicherheit stärkt.
Außerdem bildet die Gefährdungsbeurteilung eine notwendige Grundlage für die Durchführung der elektrischen Sicherheitsprüfung. Bevor eine elektrische Prüfung nach DGUV V3 durchgeführt werden kann, muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen.
Viele mittelständische Unternehmen und auch Großkonzerne zählen seit Jahren in Hamburg zu unseren zufriedenen Kunden im Bereich der DGUV V3 Elektroprüfungen in Hamburg, in der Region und deutschlandweit.
Die Ausführung unserer Prüfungen ist speziell auf die einzelnen Unternehmen und deren Bedürfnisse angepasst. Zusammen mit Ihnen besprechen wir das Vorgehen vor Ort – die DGUV V3 Prüfung Ihrer Elektrogeräte, Anlagen oder Maschinen gemäß, die schriftliche und elektronische Inventarisierung in einer gerichtsfesten Datenbank sowie ggfs. Empfehlungen zu künftigen Prüffristen.
Damit sind Sie rechtlich sowie versicherungstechnisch auf der sicheren Seite und kommen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach.
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